Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn. Unsicherheit gab es bislang, ob und wie er in Sportvereinen angewendet wird – und ob ehrenamtliche Tätigkeiten künftig noch bezahlbar bleiben. Auch die Bezahlung von so genannten Vertragsamateuren war in der Diskussion. Das ist jetzt vom Tisch.