Über fünfzig Erzieherinnen und Eltern haben am Bürgerforum zur Reform der Kinderbetreuung am 17. September 2012 im Aschersleber Bestehornhaus teilgenommen.
Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff begann seine Vorstellung des Projekts mit der Feststellung, dass sich in den ersten Lebensjahren die Lernfähigkeiten entwickeln. Kinder bringen Neugierde mit. Hinzukommen müssen Erfolge und die Entwicklung des Selbstwertgefühls: „Was sie mit Freude machen, bleibt hängen.“ Bischoff brachte zum Ausdruck, wie sehr er die Arbeit der Erzieherinnen respektiert. Ein wesentlicher Aspekt der geplanten Reform ist die Erhöhung der für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehenden Landesmittel. Das versteht sich in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nicht von selbst. Von den zusätzlichen Mitteln werden 12 Mio. € darauf verwandt, den Ganztagsanspruch für alle Kinder wiederherzustellen, unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern, die keine Arbeit haben, mit der Erziehung ihrer Kinder oft (psychisch) überfordert sind.
Für alle Kinder sollen Kindereinrichtungen nicht nur Betreuungsstätten sein, sondern es geht auch um „Bildung elementar“. Damit dieses Anliegen besser verwirklicht werden kann, sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung ein zusätzliches Stundenkontingent vor. Das kann in der jeweiligen Einrichtung flexibel eingesetzt werden. Das erweiterte Stundenkontingent eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, sei es für die Vor- und Nachbereitung von Bildung, sei es für einen abgesenkten Betreuungsschlüssel. Die zusätzlichen Aufwendungen für „Bildung elementar“ sind mit 40 Mio. € sehr viel höher als die Kosten der Rückkehr zum Ganztagsanspruch für alle Kinder. Wichtig ist auch, dass über die Umsetzung in den Einrichtungen beraten wird.
Weitere Anliegen, die mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt werden, sind die finanzielle Entlastung von Mehr-Kind-Familien bei den Elternbeiträgen, auch im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und die Erweiterung des Fachkräftebegriffs auf alle Berufe, die mit Kindheit und Pädagogik zu tun haben.
Als offene Frage wird z.B. diskutiert, wer auf kommunaler Ebene für die Planung und Sicherstellung der Kinderbetreuung zuständig sein soll, ob diese Aufgaben bei den Gemeinden oder Kreisen gebündelt oder weiterhin beiden kommunalen Ebenen zugeordnet sein sollen. Unstrittig ist dabei, dass weiterhin sowohl die Gemeinden als auch die freien Träger die Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhalten können.
Zu den Fragen, die im Laufe des Bürgerforums kritisch erörtert wurden, gehört auch die nach der Dauer des Ganztagsanspruchs. Während der Gesetzentwurf von zehn Stunden ausgeht, gibt es auch Stimmen, die acht Stunden für ausreichend halten, ergänzt um eine zusätzliche Betreuungszeit für Kinder von Eltern, deren Berufstätigkeit einen zeitlichen Mehraufwand erfordert. Das würde aber einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen, und wiederum eine Unterscheidung zwischen Kindern berufstätiger und nicht berufstätiger Eltern, die ja aufgehoben werden soll.
Wer sich über den aktuellen Stand der Diskussion zu dem Gesetzesvorhaben informieren will, kann dies auf der Homepagewww.landtag.sachsen-anhalt.de tun. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist dort als Drucksache 6/1258 einzusehen, die erste Beratung im Plenarprotokoll 6/28. Auch das Protokoll der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. September 2012 wird dort veröffentlicht.
(Foto: © Kurt Neumann)